Tipps und Hinweise & AGB der Holiday Home AG
Allgemeine Tipps und Hinweise der Holiday Home AG
Ausstattungen
Die Ferienhäuser und Ferienwohnungen wurden nach dem individuellen Geschmack der Vermieter gebaut und eingerichtet. Diese sind mitunter einfach und zweckmäßig ausgestattet. Es kann passieren, dass weniger Mobiliar vorhanden ist als von zu Hause gewohnt. Auch wenn TV-Geräte vorhanden sind, kann nicht unbedingt davon ausgegangen werden, dass auch deutsche Programme empfangen werden können. Bei Warmwasserversorgung mit einem Boiler ist das Duschen von dessen Fassungsvermögen abhängig.
Objektbeschreibungen
Die Objektbeschreibungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Diese beruhen auf Angaben des Vermieters und entsprechen dem Informationsstand zum Zeitpunkt der Erstellung der Objektbeschreibung. Bei Übersetzungen kann es zu sprachlichen Anpassungen kommen, die dem Gegenstand sehr nahekommen (wie Beschreibungen von Außenkaminen). Viele Vermieter modernisieren bzw. verändern Ihr Haus oder Grundstück. Dadurch können sich Änderungen ergeben. Sollten diese relevant sein, ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter zu informieren. Vor allem bei Apartment- und Ferienhausanlagen, wo mehrere identische Einheiten einer Unterkunft angeboten werden, werden sogenannte Wohnbeispiel-Fotos verwendet. Diese Fotos zeigen beispielhaft die Unterkünfte, welche mit unterschiedlichen Möbeln, Wandfarben, Fliesen, Fussböden, Gardinen, Dekorationselemente usw. eingerichtet sind, aber alle über die in der Beschreibung genannten Ausstattungen verfügen.
Betten und Schränke
Die Betten entsprechen den Vorgaben des jeweiligen Landes. Bei Zusatzbetten handelt es sich in der Regel um Klappbetten, Couchbetten, Klappsessel oder kleinere Liegen. Der Schrankraum in Ferienunterkünften ist nicht sehr groß bemessen. Es ist nicht davon auszugehen, dass für jede Person ein Schrank vorhanden ist. Wenn in der Beschreibung oder den Zusatzleistungen nicht anders angegeben, empfiehlt es sich, Bettwäsche, Geschirrtücher sowie Hand- und Badetücher mitzubringen.
Grundstücke
Viele Grundstücke sind Naturgrundstücke. Es ist zu beachten, dass darauf Bäume und Sträucher stehen können und dass nicht alles zur individuellen bzw. zur gemeinsamen Verfügung stehen kann. Es kann auch vorkommen, dass ein angegebener Blick durch Bäume, Hecken oder Zäune verdeckt wird. Gartenmöbel sind nicht immer in der Anzahl der maximalen Belegung vorhanden. In der Regel sind mindestens 1 Tisch und 2 Stühle vorhanden. Aufgrund der Naturbelassenheit der Umgebung mancher Mietobjekte kann es passieren, dass Insekten (z.B. Mücken, Fliegen, Spinnen, Ameisen, Käfer) vorkommen. Spinnweben entstehen manchmal über Nacht. Frei herumlaufende Katzen und Hunde sind nicht daran zu hindern, das Grundstück zu betreten. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Fahrzeuge, die auf dem Grundstück geparkt werden.
Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist in der jeweiligen Objektbeschreibung geregelt. Haustiere müssen stets mit Angabe der Art und Größe bei der Reservierung angemeldet werden, auch wenn Haustiere entsprechend der Ausschreibung erlaubt sind. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für einen (1) Hund, sofern in der Objektbeschreibung bzw. im Buchungsformular nichts anderes angegeben ist. Je nach Transit- und Zielland sollten entsprechende Nachweise, Zeugnisse oder Tierausweise vor Urlaubsantritt beantragt und bei Grenzübertritt nachgewiesen werden. Eventuell notwendige Bescheinigungen sind mit dem Tierarzt abzusprechen. Wenn die Mitnahme von Haustieren untersagt ist, so muss das nicht bedeuten, dass auf dem Grundstück bzw. in der Ferienanlage nicht mit Haustieren zu rechnen ist. Meistens ist es nicht gestattet, Haustiere in den Speisesaal oder ans Schwimmbad mitzunehmen. Es ist üblich, dass der Vermieter eine Gebühr je Tier und Tag vor Ort berechnet.
Entfernungen und Öffnungszeiten
Entfernungen und Öffnungszeiten sind in der Regel vom Vermieter geschätzt. Entfernungen entsprechen manchmal der Luftlinie. Sie dienen der Orientierung. Skieinrichtungen, Lifte, Ausleihmöglichkeiten, Einkaufsgelegenheiten, Restaurants und andere ausgeschriebene Einrichtungen und deren Öffnungszeiten sind oft von der Saison abhängig und nicht das ganze Jahr geöffnet. Der Vermieter hat auf die Geschäfte keinen Einfluss und kann aus diesem Grund Öffnungszeiten und Entfernungen nicht garantieren. Abweichungen können sich jederzeit ergeben. Entfernungen zu Bademöglichkeiten beziehen sich auf Sommerangebote. Gleiches gilt für Pool-Hinweise. Die Entfernung zum Wasser muss nicht bedeuten, dass dort eine Bademöglichkeit vorhanden ist. Viele Sportangebote setzen voraus, dass die Wetterbedingungen geeignet sind. Die Angaben über Skilifte und andere Wintersportmöglichkeiten beruhen auf den Informationen der Vermieter und/oder Betreiber aus dem Vorjahr. Bei privaten Anlagen entscheidet der jeweilige Besitzer über den Betrieb. Dadurch ist es möglich, dass Skilifte nicht wie im Vorjahr zur Verfügung stehen und angegebene Entfernungsangaben für das laufende Jahr ihre Gültigkeit verlieren.
Ortstaxe und Kaution
Die Ortstaxe oder auch Kurtaxe genannt (Fremdenverkehrsabgabe des Urlaubsortes bzw. staatliche Abgabe) wird generell zuzüglich zum Mietpreis erhoben. Sie ist von der Regelung der betreffenden Kommune, eventuellen zusätzlichen Überweisungsgebühren, vom Alter der Mieter sowie von der Mietzeit abhängig. Sie wird je nach Angaben in der Objektbeschreibung entweder bei Buchung oder bei Anreise (vor Ort) fällig. Sie beträgt je nach Land und Region und Ort zwischen 0,80 und 5,00 € pro Person und Tag. Bei Buchung ist das Alter aller mitreisenden Kinder anzugeben. Ist kein Alter der Mitreisenden angegeben, wird von erwachsenen Personen ausgegangen.
Ihr Vermieter wird bei Schlüsselübergabe eine Kaution für den Schlüssel und Schäden am Mietobjekte und dessen Inventar in Höhe von mindestens 150 € in bar erheben. Andere Kautionshöhen sind in der Objektbeschreibung angegeben. Das Geld muss in bar in der angegebenen Währung übergeben werden, da anderenfalls die Übergabe des Schlüssels verweigert werden kann. Nach Rückgabe der Schlüssel und der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietobjektes erfolgt die Rückzahlung der Kaution vor Ort durch den Vermieter. Dabei verrechnen einige Vermieter diese erfahrungsgemäß mit vorher vereinbarten Verbrauchskosten. Die Herausgabe der Kaution vor Ort ist für den Vermieter verpflichtend. Diese kann nur direkt mit dem Vermieter geregelt werden.
Check-In / Anreise und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt ausschließlich individuell. Die Anfahrt sollte je nach Entfernung und Ausrüstung geplant werden. Der genaue Zeitraum für die Schlüsselübergabe bzw. den Check-In ist auf dem Mietgutschein angegeben. Ist keine Zeit angegeben, so gilt: Der Vermieter erwartet Sie zwischen 15 und 18 Uhr. Verspätungen sollten in jedem Fall mit dem Vermieter abgesprochen werden, da er anderenfalls, je nach Dauer der Verspätung nicht länger wartet oder einen Zuschlag für die verspätete Übergabe berechnen könnte. Die Kontakt-Telefonnummer steht auf dem Mietgutschein. Viele Vermieter sind berufstätig, wohnen nicht in der Nähe Ihres Ferienhauses und müssen selbst noch nach Hause reisen. Die Abreise sollte bis spätestens 10 Uhr erfolgen. Der Mieter sollte unbedingt bei Tageslicht anreisen, da manche Zufahrtswege gerade im Dunkeln oder im Winter bei Schneefall oder hohem Schnee nicht auf Anhieb zu finden sind. Sollte der Vermieter einen Hinweis auf eine steile oder naturbelassene Anfahrt geben, sollten keine tiefergelegten Fahrzeuge benutzt werden. Es ist zu beachten, dass entsprechend der Höhenlage manche Anfahrten nur mit Schneeketten oder Streumittel zu bewältigen sind. Der Mieter sollte alle notwendigen Vorkehrungen treffen, die der Höhenlage des Ortes angemessen sind. Ein Auto-Club ist hier sehr hilfreich.
Verpflichtung des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt mit größter Sorgfalt zu behandeln und die übernommenen Einrichtungsgegenstände vollständig im Mietobjekt zu belassen. Er haftet für alle Personen und Tiere, die mit ihm gemeinsam das Objekt nutzen
Allgemeine Vermittlungsbedingungen (AGB Mieter) der Holiday Home AG
A) Allgemeine Bedingungen für die Vermittlung
1. Die Holiday Home AG (im Folgenden „Vermittler“ genannt) vermittelt Miet- und Beherbergungsverträge (im Folgenden „Mietverträge“ genannt) im Auftrag und mit Vollmacht für Hausbesitzer, Hoteliers und ähnliche Unternehmen (im Folgenden „Vermieter“ genannt), die die Vermietung von Ferienunterkünften offerieren. Holiday Home handelt ausschließlich als Vermittler. Der Vermittler übernimmt die Information der jeweiligen Vermieter und Mieter im Namen und im Auftrag der jeweils anderen Partei. Die Vermietung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Vermieter.
2. Bei Reservierungen bzw. Buchungen werden die Vermieter vom Vermittler vertreten. Der Vermittler ist von den Vermietern als Generalvermittler bevollmächtigt, Reservierungen entgegenzunehmen, Buchungen zu bestätigen, fällige Zahlungen und Abgaben sowie Rücktrittskosten geltend zu machen und zu vereinnahmen und Erklärungen im Namen des Vermieters abzugeben.
3. Der Vermittler hat die Pflicht, für die ordnungsgemäße Durchführung der Vermittlung zu sorgen. Die Ausstattung und Beschaffenheit des Mietobjektes entspricht den Angaben des Vermieters (Objektbeschreibung) und wurde durch den Vermittler erfasst, übersetzt und angeboten.
4. Nur Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, juristische Personen oder Handelsgesellschaften sind berechtigt, Buchungen beim Vermittler zu tätigen.
5. Mit dem Abschluss einer Buchung bietet der Mieter dem Vermieter verbindlich den Abschluss eines Mietvertrages an und erkennet die vorliegenden allgemeinen Vermittlungsbedingungen ausdrücklich auch für alle durch den Mieter mit angemeldeten Personen als rechtsverbindlich an (integrierender Bestandteil des Mietvertrages). Ab dem Zeitpunkt der Buchung gelten die Konditionen für den Rücktritt gemäss Absatz I).
6. Der Vermittler und die Vermieter können die Entgegennahme von Buchungen ohne Angabe von Gründen verweigern oder entgegengenommene Buchungen ohne Angabe von Gründen zurückweisen.
B) Reservierungen und Buchungen
1. Der Mieter hat die Möglichkeit, mündlich, schriftlich, per E-Mail oder online das gewünschte Mietobjekt zu reservieren. Zur verbindlichen Buchung bedarf es einer schriftlichen Mitteilung des Mieters (per Online-Buchungsformular, E-Mail oder Brief) an den Vermittler und einer schriftlichen Bestätigung (per E-Mail oder Brief) vom Vermittler an den Mieter (Buchungsbestätigung/Rechnung).
2. Online-Buchungen werden durch eine schriftliche Bestätigung vom Vermittler an den Mieter (Buchungsbestätigung/Rechnung) per E-Mail oder Brief wirksam.
3. Die Buchungsbestätigung/Rechnung erfolgt innerhalb von 14 Tagen. In dieser Zeit ist der Mieter an sein Angebot gebunden. Erst mit Übersendung der Buchungsbestätigung/Rechnung ist der Mietvertrag wirksam zustande gekommen.
4. Die Buchung des Mieters gilt für alle das Mietobjekt nutzende Personen und Tiere unabhängig von ihrer Nennung in der Buchung. Der Mieter steht für die vertragliche Verpflichtungen aller Mitreisenden ein
5. Zusätzliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind nur Vertragsbestandteil des Mietvertrages, wenn sie in der Buchungsbestätigung/Rechnung enthalten sind.
6. Weicht die Buchungsbestätigung/Rechnung von der Objektbeschreibung ab, so handelt es sich um ein neues Angebot des Vermieters. In diesem Fall wird die Buchung dadurch verbindlich, dass der Mieter die Annahme innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung erklärt oder eine Zahlung darauf in dieser Frist leistet. Andernfalls verfällt das Angebot, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf.
7. Eine Übertragung des Vertrages an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung (Buchungsbestätigung/Rechnung) vom Vermittler im Namen des Vermieters.
C) Preise
1. Die Mietpreise sind in der Objektpräsentation angegeben. Der Mietpreis beinhaltet die vom Vermieter bezeichneten Leistungen und sämtliche mit der Vermittlung verbundenen Provisionen einschließlich der des Vermittlers.
2. Die angegebenen Objektpreise verstehen sich zuzüglich Strom, Gas, Wasser, Bettwäsche und Endreinigung, sofern nichts anderes in der Objektbeschreibung angegeben ist.
3. Personenabhängige Kosten wie Verpflegung, Ortstaxe, die Vermittlungsgebühr, eventuelle Prämien für gewünschte Versicherungen oder eventuelle Gebühren (z.B. Überbelegungen, Änderungen der Personenzahl) und verbrauchsabhängige Nebenkosten sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet.
4. Kinderermäßigungen werden für Kinder gewährt, die während des gesamten Aufenthalts das angegebene Alter nicht überschreiten. (Hinweis: Bis 12 Jahre alt sind Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Kleinkinder, die gratis untergebracht werden, haben keinen Anspruch auf ein eigenes Bett und Verpflegung.
5. Sofern als Verpflegung Halbpension, Vollpension oder All inklusive gebucht ist, ist die erste Verpflegungsleistung am Anreisetag das Abendessen und die letzte Verpflegungsleistung am Abreisetag das Frühstück.
6. Aus berechtigten Gründen (z.B. Wechselkursänderungen, Änderungen der Mehrwertsteuer) ist der Vermieter berechtigt, den Mietpreis anzuheben. Diese Preisanpassung ist bis 21 Tage vor dem Tag des Mietbeginns zulässig. Eine Preiserhöhung von mehr als 10 % berechtigt den Mieter, ohne Zahlung eines Entgeltes innerhalb von 10 Tagen vom Mietvertrag zurückzutreten. Wir empfehlen dem Mieter im eigenen Interesse den Rücktritt schriftlich zu erklären. Anderenfalls gilt die Preisanpassung als angenommen.
7. Maßgeblich für den Mietpreis sind die in der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebenen Beträge. Ergeben sich Abweichungen im Zeitraum zwischen Buchung und Buchungsbestätigung/ Rechnung, so gelten die Regelungen unter Punkt B 6.
D) Personenzahl und Leistungsumfang
1. Der Umfang der mietvertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Objektbeschreibung. Von der Leistung ausgenommen sind alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt oder den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.
2. Ein Mietobjekt darf nicht von mehr Personen (Erwachsene, Kinder und Babys) bewohnt werden (auch nicht zeitweise), als dies im Mietgutschein angegeben ist. Der Vermieter kann – nach eigenem Ermessen - die überzähligen Personen abweisen, bei Möglichkeit der Unterbringung gesondert berechnen oder den Mieter sofort wegen Verletzung des Mietvertrages ohne Erstattung der Miete des Hauses verweisen. Ist kein Alter der mitreisenden Kinder angegeben, geht der Vermieter von erwachsenen Personen aus.
E) Zahlungen
1. Die jeweiligen Zahlungskonditionen werden mit jedem Angebot individuell festgelegt und erscheinen ebenfalls auf der Rechnung bzw. werden im Buchungsformular des jeweiligen Buchungsportals angezeigt. Ist dort nichts Abweichendes angegeben, gilt folgendes:
Mit der Übersendung der Buchungsbestätigung/Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises, mindestens jedoch 100 EUR fällig. Die Anzahlung kann zu besonderen Saisonterminen der Höhe des Gesamtpreises entsprechen.
2. Zahlungen sind bis zum in der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum (Gutschrift auf dem Konto) auf das genannte Konto in der geforderten Währung ohne Abzug von Spesen und Gebühren zu zahlen. Erfolgt die Zahlung per Kreditkarte, werden die Beträge entsprechend auf der Kreditkarte belastet.
3. Sind Zahlungen „vor Ort“ vereinbart, sind diese am Tag des Mietbeginns vor Schlüsselübergabe in bar in der genannten Währung zu leisten.
4. Die Zahlung der Vermittlungsgebühr sowie die Prämie für eventuell abgeschlossene Versicherungen ist ebenfalls sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung fällig.
5. Erfolgen die geforderten Zahlungen nicht oder nicht vollständig zu den angegebenen Terminen, hat der Vermieter das Recht, diese Buchung entsprechend den Regelungen unter Punkt J sofort zu stornieren.
F) Mietgutschein
1. Der Mieter erhält nach Zahlungseingang aller vor Mietbeginn fälligen Zahlungen gemäß Buchungsbestätigung/Rechnung (frühestens jedoch 4 Wochen vor Anreise aus Gründen der Aktualität) einen Mietgutschein, der ihn zur Nutzung des gebuchten Mietobjektes berechtigt. Die Übergabe des Schlüssels für das Mietobjekt erfolgt an der Schlüsselausgabestelle gegen Übergabe des Mietgutscheines.
2. Auf dem Mietgutschein sind alle notwendigen Angaben zum gebuchten Mietobjekt, dem Vermieter und der Schlüsselübergabe/Check-In enthalten.
G) Mitwirkungspflichten
1. Stellt der Mieter bei Übergabe des Mietobjektes Schäden fest oder hat er Beanstandungen im Verhältnis zur Objektbeschreibung, sind diese dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter ist verpflichtet eine entsprechende Prüfung zu Beginn der Mietzeit, das heißt bei Übernahme des Mietobjektes durchzuführen. Da bei derartigen Abweichungen auch ein Fehler der Vermittlungsleistung vorliegen kann, ist der Mieter verpflichtet, den Vermittler unverzüglich darüber zu informieren, um ihn im Falle der Verletzung seiner Vermittlungspflichten die Möglichkeit der Abhilfe zu gewähren. Der Vermittler ist aber ausdrücklich nicht Partei des Mietvertrages. Für die Einhaltung der diesbezüglichen Pflichten sind ausschließlich der Mieter und Vermieter verantwortlich.
2. Es wird empfohlen, im Fall von Beanstandungen, die vom Vermieter nicht behoben werden, sich mit diesem sofort über eine Mietminderung zu einigen, diese abzuwickeln und schriftlich zu dokumentieren. Nach Maßgabe des Vermieters tritt die Minderung nicht ein, soweit der Mieter es unterlässt, die Mängel vor Ort, dem Vermieter gegenüber, unverzüglich nach Feststellung eines Mangels anzuzeigen und deren Beseitigung zu verlangen. In diesem Fall verwirkt der Mieter jeden Anspruch auf Minderung aus dem Mietvertrag. Die Geltendmachung von Ansprüchen nach oder bei Mietende ist ausgeschlossen. Der Vermittler kann hierfür nicht in Haftung genommen werden.
3. Im Fall von Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, bei der Beseitigung derselben kooperativ mitzuwirken, insbesondere eine Objektbegehung durch den Vermieter oder dessen Beauftragten zu dulden und Schäden so gering wie möglich zu halten.
4. Das dem Mieter zur Nutzung übergebene Mietobjekt ist dem Vermieter so bei Abreise zu übergeben, wie der Mieter dieses übernommen hatte. In der Mietzeit entstandene Schäden sind dem Vermieter umgehend zu melden. Der Mieter verpflichtet sich, die Unterkunft, das Inventar und eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln und auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen.
H) Grund- und Endreinigung
1. Das Mietobjekte ist am Tag der Abreise grundgereinigt an den Vermieter zurückzugeben. Grundreinigung beutet, dass das Objekt besenrein zu übergeben ist und sämtliche Lebensmittel entfernt, das Geschirr, Küchengeräte und Kochutensilien gereinigt sowie der Müll entsorgt ist. Des Weiteren sind Bäder und Toiletten in einem optisch sauberen Zustand zu übergeben.
2. Diese Grundreinigung ist unabhängig von der Endreinigung durch den Mieter durchzuführen.
3. Die nachfolgende Endreinigung durch den Vermieter, die je nach Objektbeschreibung separat berechnet wird oder im Mietpreis enthalten ist, erfolgt unabhängig von der Grundreinigung.
I) Rücktritt von der Buchung durch den Mieter (Stornierung)
1. Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn von seiner Buchung zurücktreten. Für die Gültigkeit der Rücktrittserklärung bedarf es (1) einer schriftlichen Erklärung des Mieters per E-Mail an den Vermittler bzw. per Brief an die Adresse des Vermittlers und (2) einer anschließenden Empfangsbestätigung des Vermittlers, die dem Mieter per E-Mail zugesandt wird. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist - unter der Voraussetzung, dass die beiden vorgenannten Gültigkeitserfordernisse erfüllt sind - das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung beim Vermittler als Vertreter des Vermieters.
2. Die jeweiligen Rücktrittskonditionen werden grundsätzlich bei Buchung im Buchungsformular des jeweiligen Buchungsportal angezeigt und bei der Buchung vereinbart. Folgende Konditionen sind gültig, wenn bei Buchung keine anderslautenden Rücktrittskonditionen vereinbart wurden:
Tritt der Mieter von der Buchung zurück oder bleibt die vollständige oder teilweise Nutzung des Mietobjekts durch den Mieter aus anderen Gründen - einschließlich Fälle höherer Gewalt - aus, so beträgt die Stornierungsgebühr in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung und ungeachtet eines allfälligen Schadens:
ab dem Tag der Buchung bis 42 Tage vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises, mindestens jedoch 100 EUR
42 Tage bis 28 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises, mindestens jedoch 100 EUR
28 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises, mindestens jedoch 100 EUR
14 Tage bis 3 Tage vor Mietbeginn 95 % des Mietpreises, mindestens jedoch 100 EUR
bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt/frühzeitigen Verlassens des Mietobjektes 100 % des Mietpreises.
Vorbehalten bleibt darüber hinaus die Geltendmachung des über die vorgenannten Pauschalen hinausgehenden Schadens (z.B. angemessener Ersatz für die getroffenen Mietvorkehrungen, Mietausfall und andere Aufwendungen und Umtriebe) seitens des Vermieters.
J) Rücktritt durch den Vermieter
1. Der Vermieter kann jederzeit gegen Zahlung des bereits angezahlten Mietpreises vom Mietvertrag zurücktreten, wenn ihm die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich geworden ist. Gegebenenfalls bietet der Vermieter ein anderes Objekt an, sofern dies möglich ist. Bei Vermittlung eines gleichwertigen oder besseren Angebotes gilt der Mietvertrag als erfüllt.
2. Der Vermieter kann außerdem vor Antritt der Vermietung zurücktreten oder nach Antritt der Vermietung kündigen, wenn
der Mieter die Durchführung des Vertrages trotz Abmahnung nachhaltig stört,
der Mieter sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Mietbeendigung gerechtfertigt ist oder
der Mieter den Mietpreis trotz Fälligkeit nicht oder nicht vollständig zahlt.
In diesen Fällen richtet sich der Anspruch des Vermieters gegenüber dem Mieter nach den Regelungen in Punkt I dieser AGB.
K) Verjährungs- und Haftungsbeschränkung
1. Vertragliche Gewährleistungsansprüche des Mieters gegenüber dem Vermittler verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt am Tag des vertraglich vorgesehenen Mietendes. Dies gilt nicht für Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermittlers beruhen.
2. Der Mieter ist verpflichtet, seine vertraglichen Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Mietende gegenüber dem Vermittler geltend zu machen. Dies gilt nicht für Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermittlers beruhen.
3. Die Haftung des Vermittlers für vertragliche Schadenersatzansprüche, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
L) Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühren
1. Der Vermittler erhebt für jede erfolgreiche Vermittlung (Abschluss des Mietvertrages) eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 19,00 EUR.
2. Auf Wunsch des Mieters und nach Zustimmung durch den Vermieter können abweichende Vertragskonditionen (z. B. zusätzliches Kinderbett, Änderung Personenzahl, zusätzliche Haustiere, Änderung von Namen, Sonderwünsche vor Ort usw.) vereinbart werden. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR pro Dokument für den Mehraufwand an Vertragsanpassung, Rückbestätigung, Neuausstellung von Rechnungen und Abrechnungen, Organisation, Übersetzung und Dokumentation und weiterer Arbeiten erhoben.
M) Gerichtsstand
1. Der Gerichtsstand für alle Ansprüche gegenüber Holiday Home ist Zug, Schweiz.
Holiday Home AG
CH-6312 Steinhausen
Hinterbergstrasse 56
Handelsregisteramt UID: CHE-110.253.046 HR/MWST (Zug)
Registrierte eingetragene Warenzeichen „holiday home®“
Gültig für Buchungen mit Buchungsdatum nach dem 31.01.2022